Der Pfarrkirchenrat
Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das nach kirchenrechtlichen Bestimmungen für jeweils 5 Jahre zu bestellen ist.
Seine Aufgabenbereiche sind die kirchliche Vermögensverwaltung und Baulast-Angelegenheiten, sowie die Mitwirkung bei der Erhebung des Bauzustandes. Dazu gehört die Erstellung eines
Haushaltsplanes, des Rechnungsabschlusses sowie die Bestellung oder Entlassung der weltlichen Angestellten auf Vorschlag des Vorsitzenden (Pfarrer). Der Pfarrkirchenrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Bauzustandes der Kirchengebäude und hat bei notwendigen Instandhaltungs- oder Herstellungsmaßnahmen die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen
und die Antragstellung an die bischöfliche Behörde durchzuführen. Ein Mitglied des Pfarrkirchenrates ist von Amts wegen Mitglied des Pfarrgemeinderates (derzeit Gerhard Achammer).
Pfarrökonom:
DI Philipp Stoll
Mitglieder:
Gerhard Achammer
Jannis Aust
Ing. Michael Pichler
Günther Thomann
Hubert Thonhauser