... ich der römisch-katholischen Kirche (wieder) beitreten will?

Wenden Sie sich in diesen Fragen am besten an den zuständigen Wohnortspfarrer oder an einen Priester Ihres Vertrauens oder an das Bischöfliche Ordinariat in Innsbruck.

Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt.

Mitglieder der römisch-katholischen Kirche haben besondere Rechte und Pflichten.

Rechte: Empfang der Sakramente, Ausübung von Ämtern und Diensten (zum Beispiel Taufpatenschaft...), kirchliches Begräbnis....

Pflichten: Abgabe des Kirchenbeitrages.

Pfarrbrief Dezember 2024 .pdf
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Pfarrbrief November 2024.pdf
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